Koordinierung nach §3 BaustellV 1998 - SiGe Planung - Baustellenbetreuung
Im Zuge der Hochwasserschadensbeseitigung an Fließgewässern I. Ordnung nach dem Augsthochwasser 2002 ist an der Müglitz in der Ortslage Oberschlottwitz der Ersatzneubau einer Uferstützmauer erforderlich. Zur Sicherung der am Gewässer befindlichen Gebäuden einer Maschinen- und präzisionsmechanischen Fabrik sind diese durch eine Unterfangung mittels Düsenstrahlverfahren DIN 12716 zu sichern.
Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Oberelbe wurde unser Büro mit der Bauoberleitung und Bauüberwachung §§55/57 beauftragt.
Planung: §55 HOAI LPh 8 und 9, §57 HOAI
Auftraggeber: Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Oberelbe